Kündigung durch katholischen Arbeitgeber wegen erneuter Heirat kann Diskriminierung darstellen (11.09.2018)

Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen. Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche…(EuGH, Urteil vom 11.09.2018 – C-68/17)