Kündigung einer Bahnangestellten wegen Schlafens während der Arbeitszeit unwirksam (20.11.2014)
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigung einer Bahnangestellten, die bereits zu Dienstbeginn über Unwohlsein geklagt hatte und dann in einem Zugabteil eingeschlafen war, unverhältnismäßig und unwirksam ist.(ArbG Köln, Urteil vom 19.11.2014 – 7 Ca 2114/14)