Kündigung einer Bankangestellten wegen Verfügung über für das Sparbuch der Mutter per Generalvollmacht unwirksam (06.11.2014)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kündigung einer Bankangestellten, die über eine Generalvollmacht für das Sparbuch ihrer Mutter trotz anders lautender Geschäftsanweisungen Geldgeschäfte zu ihren eigenen Gunsten vorgenommen hatte, unwirksam ist. Das Verhalten stelle nach Auffassung des Gerichts zwar eine Pflichtverletzung dar. Die Bank hätte dieser Pflichtverletzung aber durch eine Abmahnung ausreichend entgegentreten können.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2014 – 17 Sa 637/14)