Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin wegen Plagiatsvorwürfen ist rechtmäßig (01.10.2025)
Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat mit einem am heutigen Tage verkündeten Urteil die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März 2023 als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt.
(LAG Köln, Urteil vom 30.09.2025 – 10 SLa 289/24)
