Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten wirksam (05.04.2023)

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2n geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigenn Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB*. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 30.03.2023 – 2 AZR 309/22)