Kündigung einer Redakteurin wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung unwirksam (09.11.2022)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurinn des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt.(ArbG Berlin, Urteil vom 05.09.2022 – 22 Ca 1647/22)