Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen rechtmäßig (22.08.2018)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers dern Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für wirksam gehalten. Nach den Feststellungen desn Landesarbeitsgerichts hat der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzte Busfahrern von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt.n Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2018 – 10 Sa 469/18)