Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters zum Ende der Legislaturperiode unwirksam (01.10.2024)
Das LAG München hat entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters im bayerischen Landtag zum Ende der Legislaturperiode unwirksam ist.
(LAG München, Urteil vom 26.09.2024 – 3 SLa 46/24)
