Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ rechtmäßig (16.01.2019)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage eines Lehrers, dessenn Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal „Dern Volkslehrer“ vom Land Berlin gekündigt worden war, abgewiesen.(ArbG Berlin, Urteil vom 16.01.2019 – 60 Ca 7170/18)

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