Kündigung eines Ordnungsamt-Mitarbeiters wegen Lesens einer Originalausgabe von „Mein Kampf“ rechtswirksam (25.09.2017)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von „Adolf Hitler, Mein Kampf“ mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2017 – 10 Sa 899/17)