Kündigung eines spielsüchtigen Ordnungsamtangestellten der Stadt wegen Untreue rechtmäßig (22.10.2014)
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung eines spielsüchtigen Ordnungsamtangestellten der Stadt Hildesheim wegen Veruntreuung von mehr als 100.000 Euro für rechtmäßig erklärt. Das Gericht verwies darauf, dass ein abgestuftes Sanktionsverfahren aufgrund der geltenden „Dienstvereinbarung Sucht“ nicht habe durchgeführt werden müssen.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2014 – 2 Ca 3420/14)