Kündigung nach Entwendung von acht halben Brötchen unwirksam (13.07.2015)

Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Krankenschwester wegen Entwendung von acht halben Brötchen unverhältnismäßig und damit unwirksam ist.(ArbG Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 – 27 Ca 87/15)