Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit unzulässig (17.10.2017)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), der zuletzt als stellvertretender Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin des Landes Brandenburg beschäftigt war, für unwirksam erklärt und das Land Brandenburg verpflichtet, den Kläger weiter zu beschäftigen.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2017 – 5 Sa 462/17)