Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an wildem Streik wirksam (14.04.2022)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnenn und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden – also nicht vonn einer Gewerkschaft organisierten – Streik gekündigt worden war. Das Gericht hat in zwei Fällenn die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis…(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022 – 20 Ca 10257/21)