Kündigungsschutzklage des R. Abou-Chaker gegen Bushido überwiegend abgewiesen (31.07.2026)
Das Arbeitsgericht Berlin hat über eine Kündigungsschutzklage des Herrn Rommel Abou-Chaker gegen den als Bushido bekannten Herrn Anis Ferchichi entschieden und die zweite von mehreren Kündigungen für wirksam erachtet. Hinsichtlich der Widerklage auf Rückzahlung von 180.000 EUR war nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten zu entscheiden, die das Arbeitsgericht Herrn Ferchichi auferlegt hat.
(ArbG Berlin, Urteil vom 31.07.2026 – 13 Ca 2144/26)

