Kürzung des „Hartz IV“-Regelbedarfs um 100% wegen Pflichtverletzung eines noch nicht 25 Jahre alten Leistungsemfängers rechtmäßig (06.07.2015)
Der im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vorgesehene vollständige Wegfall des Regelbedarfs beim erstmaligen Pflichtverstoß eines Leistungsempfängers, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.n Dies entschied das Sozialgericht Leipzig.(SozG Leipzig, Urteil vom 16.06.2015 – S 24 AS 2264/14)