Kürzung einer betrieblichen Witwenrente bei großem Altersunterschied zulässig (25.08.2016)
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Pensionsordnung die Höhe der Witwenrente bei einem großen Altersunterschied zwischen den Ehepartnern anteilig kürzen kann. Dies stellt keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dar.(ArbG Köln, Urteil vom 20.07.2016 – 7 Ca 6880/15)