Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das „unabweisbar Gebotene“ verfassungsrechtlich unbedenklich (12.05.2017)
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht in § 1a Nr. 2 in seiner früheren Fassung (wie in der derzeit gültigen Normfassung) die Kürzung der Leistungen auf das „unabweisbar Gebotene“ vor und erfasst damit unter anderem Fälle, in denen ein ausreisepflichtiger Leistungsberechtigter bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt. Das Bundessozialgericht hat entschieden,…(BSG, Urteil vom 12.05.2017 – B 7 AY 1/16 R)