Kurzarbeitergeld bei Pizzeria-Eröffnung in Pandemie (06.02.2024)

Ein Restaurant, das während der Corona-Pandemie eröffnet wurde, hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bei der Eröffnung Mitte August 2020 war nicht mit einer vollständigen behördlichen Untersagung des Betriebes ab November zu rechnen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.10.2023 – L 20 AL 174/22)