LAG Düsseldorf zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen (24.07.2017)

Die Beschwerde einer Arbeitgeberin gegen den zurückgewiesenen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl hatte keinen Erfolg, da Gründe für eine offensichtliche Nichtigkeit der Wahl nicht vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben.(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2017 – 10 TaBV 3/17)