LAG zur Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ (30.05.2016)

Die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt entschieden und das Urteil des Arbeitsgerichts Halle abgeändert und die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen.(LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2016 – 6 Sa 23/16)