Lagerungsschaden: Vermuteter schuldhafter Behandlungsfehler bei Eintritt eines Lagerungsschadens trotz voll beherrschbaren Risikos (07.10.2014)
Erleidet ein Patient während einer Operation einen Lagerungsschaden und wäre dies zu verhindern gewesen, so spricht eine Vermutung dafür, dass der Schaden auf einen schuldhaften Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Ist der Lagerungsschaden aber trotz Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu verhindern, so greift die Vermutungswirkung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.(OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 25.02.2013 – 5 U 152/12)