LAGeSo muss Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtung unterbringen oder Vorkasse für Übernachtungen in Hostel leisten (02.11.2015)
Das Sozialgericht Berlin hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vorläufig dazu verpflichtet, einem 26-jährigen Afghanen bis zum Jahresende 2015 in einer Aufnahmeeinrichtung unterzubringen oder aber ihm einen Betrag von 846 Euro als Vorkasse für 47 Übernachtungen in einem Sechsbettzimmer à 18 Euro an ein vom Antragsteller gefundenes Hostel in Berlin-Kreuzberg zu überweisen.(SG Berlin, Beschluss vom 20.10.2015 – S 47 AY 342/15 ER)