Leiharbeit: EuGH soll Regelung bei Betriebsübergang prüfen (04.10.2024)

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelte Überlassungshöchstdauer unions-rechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat.

(BAG, Beschluss vom 01.10.2024 – 9 AZR 264/23 (A))