Leistungsbonus wird in Berechnung des Mindestlohns einbezogen (03.06.2015)

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein vom Arbeitgeber gezahlter Leistungsbonus in Berechnung des Mindestlohns mit einzubeziehen ist.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2015 – 5 Ca 1675/15)