Leistungskürzungen wegen angenommenen Pflegebetrugs unwirksam (07.02.2017)
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Sozialämter die Sozialleistungen von Pflegebedürftigen nicht ohne weiteres rückwirkend um die Geldbeträge kürzen dürfen, die diese von Pflegediensten als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten haben.(LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2017 – L 23 SO 327/16 B ER und L 15 SO 301/16 B (Beschluss vom 21.12.2016))