Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung bei Reisestornierung aufgrund unerwarteter Wiederaufnahme der Chemotherapie (18.12.2014)

Ist eine Reisende zum Zeitpunkt der Reisebuchung an Krebs erkrankt und wird ihr von den Ärzten eine Besserung in Aussicht gestellt, so stehen ihr Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung zu, wenn die Besserung wider Erwarten ausbleibt und sie deshalb die Reise storniert. Denn das unerwartete Ausbleiben einer Besserung der Krebserkrankung stellt eine „unerwartet schwere Erkrankung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen…(LG Köln, Urteil vom 07.11.2013 – 24 S 15/13)