Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses (05.10.2016)

Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Beschäftigungsverbots ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses Lohnanspruch. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16)