Lokführerstreik kann weitergehen – Bahn scheitert auch in der zweiten Instanz (12.03.2024)
Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag…(Hessisches LAG, Urteil vom 12.03.2024 – 10 GLa 229/24)