LSG: Berufskleidung muss vom Jobcenter übernommen werden (22.06.2020)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung vom Jobcenter vollständig zu übernehmen sind – unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2020 – L 11 AS 793/18)