LSG: Keine Eingliederungsleistungen für strafbares Fahren (08.10.2014)
Ein Arbeitsloser hat bei Arbeitsaufnahme dann keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, wenn dieser nicht über einen gültigen Führerschein verfügt. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.(LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2014 – L 5 AS 1066/13)