LSG Niedersachsen-Bremen zur Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust (24.09.2018)

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommenn der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sichn ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Das Landessozialgerichtn Niedersachsen-Bremen hat in seiner Entscheidung klargestellt, wo die Grenze zumn kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2018 – L 2 EG 8/18)

Sie erreichen uns werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr: