LSG Niedersachsen-Bremen zur Übernahme von Mietkosten im Stadtgebiet Bremen (06.02.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat eine Entscheidung des Sozialgerichts Bremen aufgehoben, mit dem dieses im Rahmen eines Eilverfahrens das Jobcenter Bremen zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten sowie einer Mietkaution als Leistungen nach dem SGB II für die von einer vierköpfigen Familie neu angemietete 75 m³ große Wohnung in Bremen verpflichtet hatte.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 05.12.2016 – L 15 AS 257/16 B ER)