LSG stuft Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm nicht als Berufskrankheit ein (24.02.2022)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine 14-monatige Tätigkeit im Groundhandling von Hubschraubern selbst bei erhöhter Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens ausreicht.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 20.01.2022 – L 14 U 107/20)