LSG zur Rechtmäßigkeit der Bremerhavener Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger (11.10.2018)
Die Verwaltungsanweisung der Stadt Bremerhaven zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem örtlichen Mietspiegel entsprechen einem „schlüssigen Konzept“. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmalig entschieden.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2018 – L 15 AS 19/16)