Lücke in der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit kann zum Wegfall des Krankengeldanspruches führen (13.02.2015)

Der Anspruch auf Krankengeld endet, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf einer befristet ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erneut die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit (AU) bestätigt wird. Eine Lücke in der Bescheinigung von AU kann zum Wegfall des Krankengeldanspruches führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Detmold hervor.(SG Detmold, Urteil vom 15.10.2014 – S 5 KR 518/12)