Lückenhafte Belege zur Auslandskrankenbehandlung gehen zu Lasten des Versicherten (10.11.2017)

Verlangt ein Reisender von der Reiseversicherung Behandlungskosten ersetzt, gehen unvollständige Belege zu seinen Lasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.(AG München, Urteil vom 30.05.2017 – 159 C 517/17)