Manipulation der elektronischen Patientenakte rechtfertigt fristlose Kündigung (03.06.2024)

Die nachträgliche Veränderung einer elektronischen Patientenakte stellt eine schwere Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich geeignet ist eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.(Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 28.02.2024 – 4 Sa 166/23)