Massenentlassung: Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren (28.05.2024)
Plant ein Unternehmen eine Massenentlassung, muss es die Arbeitsagentur darüber informieren – anderenfalls könnten die Kündigungen nichtig sein. Was aber, wenn die Anzeige fehlerhaft ist und die Agentur diese nicht beanstandet? Diese Frage hat das BAG nun dem EuGH vorgelegt.(BAG, Beschluss vom 23.05.2024 – 6 AZR 152/22 (A))