Mehrkosten von bis zu 20 % für ein vom Hilfesuchenden gewünschtes Pflegeheim sind nicht unangemessen (02.01.2015)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Mehrkosten von bis zu 20 % für ein von einem Hilfesuchenden gewünschtes Pflegeheim nicht unangemessen und daher vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind.(SG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2014 – S 1 SO 750/14)