Meine Rechte als Patient beim Arzt und im Krankenhaus

Newsblog

Johannes Sauerwald

16.04.2019

Johannes Sauerwald

Ich habe das Gefühl, dass mein Arzt bei meiner Behandlung etwas falsch gemacht hat.

Frage 1:

Ich möchte deshalb in meine Krankenakte schauen. Darf mein Arzt mir das verweigern?

Antwort:

Nein. Sie haben als Patient das Recht, jederzeit in Ihre vollständigen Behandlungsakten Einsicht zu nehmen. Sie dürfen sich sogar Fotokopien davon erstellen lassen.

Jedoch darf der Arzt Ihnen die Kopierkosten in Rechnung stellen und Sie müssen diese auch selbst bezahlen.

Nur ganz ausnahmsweise kann der Arzt es ablehnen, Ihnen Einsicht in die bei ihm über Sie geführte Patientenakte zu gewähren. Das muss er dann jedoch begründen und Sie könnten in diesem Fall dann über einen Anwalt Ihre Krankenunterlagen einsehen lassen.

Frage 2:

Muss mich der Arzt eigentlich von sich aus über einen Behandlungsfehler aufklären?

Antwort:

Grundsätzlich: Nein! Nur wenn sich Ihr Gesundheitszustand durch das Verschweigen eines Fehlers des Arztes verschlimmern würde, ist er verpflichtet, Sie zu informieren.

Dies darf dann in einem etwaigen späteren Strafverfahren auch nicht gegen den Arzt verwendet werden.

Wenn Sie meinen, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat, sind Sie grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, bei diesem Arzt nachzufragen und eine Erklärung von ihm zu fordern.

Möchten Sie Schadensersatz-oder Schmerzensgeldansprüche gegen ihn durchsetzen, ist es Ihre Aufgabe, das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und den Schadenseintritt zu beweisen.

Jedoch wird Ihnen bei groben Behandlungsfehlern oder einer nur mangelhaften Befunderhebung die Beweisführung erleichtert.

In einem solchen Fall sollten Sie sich von einem auf dem Gebiet des Medizinrechts tätigen Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

Dieser kann Sie über die Ihnen konkret zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, einen Behandlungsfehler durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen, beraten und konkrete Maßnahmen hierzu vorschlagen und einleiten.

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