Meniskusschaden eines Profifußballers ist als Berufskrankheit anzuerkennen (16.02.2017)
Die Erkrankung des Innenmeniskus kann bei einem Profifußballer als Berufskrankheitn anerkannt werden. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.(SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.02.2017 – S 5 U 233/16)