Mieter muss behaupteten unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand der Wohnung zum Mietbeginn nachweisen (25.06.2024)
Eine Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, wenn eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen wurde. Jedoch muss der Mieter im Streitfall nachweisen, dass ihm zu Mietbeginn eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung übergeben wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Beschluss vom 30.01.2024 – VIII ZB 43/23)

