Mieterhöhung: Keine Vergleichbarkeit von Mietwohnung und Vergleichswohnung bei Flächenabweichung von 33 % (27.05.2024)

Wird für ein Mieterhöhungsverlangen auf eine Vergleichswohnung verwiesen, so muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Flächenabweichung von 33 % vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Bad Salzungen entschieden.(Amtsgericht Bad Salzungen, Urteil vom 22.06.2023 – 1 C 119/22)