Mietnebenkostenerstattung darf als Einkommen angerechnet werden (27.09.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Mietnebenkostenerstattungen aus der Jahresabrechnung, die an einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung ausgezahlt werden, als Einkommen angerechnet werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsempfänger während des laufenden Betriebsjahres die Mietnebenkosten bewusst durch überdurchschnittlich…(SG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2018 – S 11 SO 569/18)