Mietwagenkosten: Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei Ankauf eines Neufahrzeugs erst nach Schadensregulierung durch Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers (23.01.2019)

Wartet ein Unfallgeschädigter zunächst die Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ab, bevor er ein neues Fahrzeug kauft, liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des § 254 Abs. 2 BGB hinsichtlich von Mietwagenkosten vor. Dies gilt aber nur, wenn der Unfallgeschädigte finanziell nicht zur Ersatzbeschaffung in der Lage ist und keine Möglichkeit…(LG Saarbrücken, Urteil vom 23.09.2016 – 13 S 53/16)