Mietzahlungen durch Jobcenter: Kein Anspruch des Vermieters auf Ausgleich von Mietrückstränden gegen Jobcenter (16.01.2019)
Einem Vermieter steht gegen das Jobcenter kein Anspruch auf Mietzahlungen und somit kein Anspruch auf Ausgleich von Mietrückständen des Wohnungsmieters zu, auch wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 09.08.2018 – B 14 AS 38/17 R)
