Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld anrechnen (25.05.2016)
Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Bisher gewährte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld könnten in bestimmten Fällen verrechnet werden, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde zu erreichen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.(BAG, Urteil vom 25.05.2016 – 5 AZR 135/16)