Missglückte Streitschlichtung: Kein Anspruch auf Kostenübernahme von nicht unfallbedingten Implantaten (26.04.2016)
Wird ein Versicherter bei dem Versuch, einen Streit zu schlichten, verletzt, ist die Berufsgenossenschaft dann nicht zur Kostenübernahme für eine Zahnimplantatsversorgung verpflichtet, wenn die betroffenen Zähne teilweise schon vor dem Unfall „marktot“ waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn.(SG Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 11.04.2016 – S 3 U 3159/13)