Mit Einzug in Wohnung erhält Mieter keine Kenntnis von Wohnflächenabweichung (21.06.2024)

Mit dem Einzug in die Wohnung erhält ein Mieter regelmäßig keine Kenntnis von der Wohnflächenabweichung. Es besteht auch keine Pflicht für den Mieter nach dem Einzug die Wohnung zu vermessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Beschluss vom 17.10.2023 – VIII ZR 61/23)